steppenhund - 9. Aug, 23:25

Die Beispiele sind ungeeignet

Was Assange gemacht hat, mag in Schweden strafbar sein, ist es in vielen anderen Ländern nicht und zumindest die eine Frau hat sich nicht über eingesetzte Gewalt beklagt.
Bei Kachelmann habe ich sehr wenig mitbekommen, doch wenn irgendwann etwas in den Medien berichtet wurde, habe ich herausbekommen, dass seine "Freundin" ja schon lange von einer allfälligen "Gewaltbereitschaft" wusste. Selbst, wenn ich ihr die Vergewaltung abnehme, so frage ich mich, warum sie sich nicht schon viel früher vertschüsst hat.
Bei DSK ist für mich so vieles im Unklaren, dass ich meine, dass wir da nie die Wahrheit erfahren werden. Beider Anwälte behaupten nur das, was man nicht wiederlegen kann und das ist aber schon recht viel.
Eigentlich könnte ich dem Zimmermädchen die Geschichte abnehmen, doch eine Fernsehsendung, in der sie einerseits Gott anruft, der ihn bestrafen soll, andererseits soll er aber hinter Gitter kommen, die kommt bei mir nicht gut an. Auch wenn die gläubige Muslimin, die doch nicht lügt und immer Kopftuch trägt, (das war ihr erster Leumund) plötzlich ohne Kopftuch öffentlich auftritt.
Es gibt viel mehr Frauen, die geschützt gehören und deren Aussagen man ernster nehmen sollte. Da bin ich auch durchaus für Verbesserungen in den strafrechtlichen Verfahren, doch gerade die drei genannten Beispiele sind für mich sehr, sehr kontraproduktiv, allen voran Assange.

XRay (Gast) - 9. Aug, 23:50

Hallo? Kachelmann ist freigesprochen.
Also muss es heissen: Allen voran Kachelmann.
Dazu aus dem Schlusswort des Richters:
"...Wir entlassen den Angeklagten und die Nebenklägerin aber auch mit dem Gefühl, ihren jeweiligen Interessen durch unser Urteil nicht ausreichend gerecht geworden zu sein. Bedenken Sie, wenn Sie künftig über den Fall reden oder berichten, dass Herr Kachelmann möglicherweise die Tat nicht begangen hat und deshalb zu Unrecht als Rechtsbrecher vor Gericht stand. Bedenken Sie aber auch umgekehrt, dass Frau (Name gestrichen) möglicherweise Opfer einer schweren Straftat war. Versuchen Sie, sich künftig weniger von Emotionen leiten zu lassen. Unterstellen Sie die jeweils günstigste Variante für Herrn Kachelmann und Frau (Name gestrichen) und führen Sie sich dann vor Augen, was beide möglicherweise durchlitten haben. Nur dann haben Sie den Grundsatz “in dubio pro reo“ verstanden."

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